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Der Tarif Axa Pflegevorsorge Flex überzeugt, die Leistungen sind umfangreich und viele Vorteile wie Beitragsfreistellung, keine Wartezeit, Leistung bei Pflegestufe 0 (z. B. bei Demenz, wo noch keine Pflegestufe 1 ausreicht). Dieser Tarif hat das Zeug zum Testsieger. |
Tarif Pflegevorsorge Flex
Im Pflegefall erhalten Sie folgende Leistungen:
20% des vereinbarten monatlichen Pflegegeldes, wenn ein erheblicher Betreuungsbedarf vorliegt und noch keine Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe I, II oder III. 100% des vereinbarten monatlichen Pflegegeldes, wenn Pflegebedürftigkeit nach Pflegestufe I (erheblich Pflegebedürftige) vorliegt.
Weitere Vorteile und Besonderheiten: - Beitragsfreiheit im Pflegefall - Keine Wartezeiten - Monatliche Vorauszahlung - Stets ein komplettes Monatsgeld - Europageltung - Flexible Absicherung - Kindernachversicherung - Dynamik - Option auf Höherversicherung - Einmalig bei Abschluss einer Berufsausbildung - Beruflicher Statuswechsel - Geburt eines Kindes - Beginn der Berufsausbildung eines Kindes - Darüber hinaus zu Beginn des 6. Versicherungsjahres, wenn der Versicherungsschutz 5 Jahre ununterbrochen bestanden hat und nicht im Rahmen einer Kindernachversicherung abgeschlossen wurde. |
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Pflegetagegeldversicherung.com DKV Pflegezusatzversicherung Tarif PET Telefon: 0621-45 46 50 2; Keine Vertreterbesuche! Antwort per Mail noch am gleichen Tag! Kontakt: Angebot anfordern |
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Vergleich Versicherungsvergleich |
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Leistungen ambulante (häusliche und teilstationäre) Pflege |
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Erstattet werden für häusliche und teilstationäre Pflege bei Pflegestufe I 25% des versicherten Tagessatzes, bei Pflegestufe II 50% des versicherten Tagessatzes und bei Pflegestufe III 75% des versicherten Tagessatzes. In besonders gelagerten Einzelfällen kann die DKV zur Vermeidung von Härte versicherte Personen der Pflegestufe III bei häuslicher Pflege 100% des vereinbarten Pflegetagegeldes zahlen, wenn ein außergewöhnlich hoher Pflegeaufwand vorliegt, der das übliche Maß der Pflegestufe III weit übersteigt. |
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Leistungen stationäre Pflege |
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Erstattet werden für vollstationäre Pflege bei Pflegestufe I 100% des versicherten Tagessatzes, bei Pflegestufe II 100% des versicherten Tagessatzes und bei Pflegestufe III 100% des versicherten Tagessatzes. Wird die Pflegebedürftigkeit vollstationär gepflegt, obwohl dies nicht erforderlich ist, erfolgt die Erstattung des Pflegetagegeldes in Pflegestufe I zu 25% des versicherten Tagessatzes und in Pflegestufe II zu 50% des versicherten Tagessatzes und in Pflegestufe III zu 75% des verinbarten Tagessatzes. |
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Leistungen bei häuslicher Pflege durch Angehörige/Laien |
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Die Tarifbedingungen sehen keine Unterscheidung zwischen Pflegefachkräften und Laien bzw. Angehörigen vor. |
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Einstufung analog Pflegepflichtversicherung |
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Die Einstufung erfolgt gemäß der Feststellung der Pflegepflichtversicherung. |
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Verzicht auf Kostennachweis |
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Ein Kostennachweis ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich. |
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Kostenerstattung auch ohne Vorleistung Pflegepflichtversicherung |
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Eine Vorleistung der Pflegepflichtversicherung ist nach den Tarifbedingungen nicht erforderlich, es wird jedoch eine fiktive Vorleistung der PPV angerechnet. |
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Transportkosten |
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Die Erstattung erfolgt im Umfang der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. |
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Kostenübernahme für technische Hilfsmittel |
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Die Erstattung erfolgt im Umfang der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. |
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Kostenübernahme für Maßnahmen zur Verbesserung des Wohnumfeldes |
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Die Erstattung erfolgt im Umfang der Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung. |
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Beitragsfreiheit im Pflegefall |
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Eine Beitragsfreistellung im Pflegefall sieht der Tarif nicht vor. |
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Verzicht auf Wartezeiten |
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Es gelten keine Wartezeiten. |
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Verzicht auf ordentliches Kündigungsrecht |
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Ja, sofern die Versicherung nach Art der Lebensversicherung kalkuliert wird. |
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Leistungsanpassung ohne Wartezeiten bzw. Risikoprüfung |
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Nach jeweils 3 Kalenderjahren erfolgt eine Anpassung entsprechend der Kostenentwicklung, falls bei dem zugrundeliegenden Index eine mind. 10%ige Abweichung nach oben oder nach unten festgestellt wurde und das vereinbarte Pflegetagegeld einen bestimmten Höchstsatz nicht übersteigt. Die Anpassung erfolgt ohne Wartezeiten und Risikozuschlag. |
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Besonderheiten |
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Keine Besonderheiten. |